Verein


Geschichte

Im August 2005 wurde der Verein ins Leben gerufen mit dem Ziel, die bereits von einem Mitglied gegründete und unterhaltene Vorschule in Kihoto, ca. 120 km nordwestlich von Nairobi/Kenia, zu unterstützen. Zu diesem Zeitpunkt besuchten bereits 40 Kinder die viel zu kleine Einrichtung und ein neues Gebäude musste dringend her. Auch wurden weitere Gelder benötigt, um die Kinder von morgens bis abends zu betreuen und zu verpflegen, denn die monatlichen Schulkosten können die armen Familien des Dorfes nicht aufbringen. Für die Kinder ist jedoch von großer Bedeutung, bereits im Vorschulalter Englisch zu lernen und auf die Schule vorbereitet zu werden. Außerdem bleibt ihnen dann die Arbeit auf den Feldern und im Steinbruch erspart.

Zwischenzeitlich ist es dem Verein durch Spenden und Aktivitäten gelungen, ein geeignetes Objekt zu erwerben und zu sanieren. Auch ein Tiefbrunnen wurde angelegt und neue Toiletten gebaut. Zur Zeit werden ca. 100 Kinder im Alter von 2 bis 7 Jahren von drei Lehrerinnen unterrichtet und verpflegt.Ein in Kihoto gegründetes Kommité überwacht vor Ort die Entwicklung der Kinder und die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder.
Im Frühjahr 2007 reiste der Vorstand nach Kenia und erledigte alle notariellen Dinge, um das Gebäude als Besitz des Vereins eintragen zu lassen. Ebenso wurde ein notarieller Vertrag über die Pflichten des dortigen Komitees ausgearbeitet

Der Vorstand

 1. Vorsitzender: Dr. Sven-Michael Cords
 2. Vorsitzende: Alberto Lombardo
Kassenverwaltung: Ralf Walgenbach
Organisation: Martin Wittersheim
Öffentlichkeitsarbeit: Regine Steinmaus
Schnittstelle Kenia: Uwe Gogolin

Anschrift:
Zukunft für Kinder e.V.
Fichtenstrasse 5
D-69509 Mörlenbach
Tel: 0049 (0)6209/266010
Fax: 0049 (0)6209/26601-1110
Email: info@zukunft-fuer-kinder-ev.de

Registergericht:Registergericht Darmstadt
Registernummer: VR 82091

Bankverbindung
Volksbank Weschnitztal
IBAN: DE98509615920006427790
BIC: GENODE51FHO

Satzung:

Satzung für einen gemeinnützigen eingetragenen Verein

§ 1 Name und Sitz

Der Verein ist offiziell ins Vereinsregister eingetragen und heißt:

Zukunft für Kinder e. V.

Er hat seinen Sitz in der Fichtenstrasse 5,  69509 Mörlenbach. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist mit Sachspenden und Spendengelder hilfebedürftigen Kindern in Afrika u.a. Gebieten direkt und durch Unterstützung von Projekten zu helfen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar / gemeinnützige / mildtätige / Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Hilfe beim Bau eines Kindergartens für verarmte Familien in Kihoto /Kenia /Afrika und dessen Unterhaltung.

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Mitgliedschaft kann schriftlich am Sitz des Vereins beim Vorstand beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist vom Protokollführer sowie einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

– Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

– Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.

– Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.

– Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.

– Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Über Beschlüsse des Vorstands werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden alleinberechtigt vertreten. Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Eine Mitgliederversammlung ist darüber hinaus einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert. Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende redaktionelle Änderungen eigenständig durchzuführen.

§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das

Vermögen des Vereins an die „Deutsche Leukämie-Forschungshilfe (Aktion Kinder)

Dachverband Mannheim, Im Wirbel 62, 68219 Mannheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

§ 7 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.